Regeln und Gesetze: Das ist NEU ab 2023

Regeln und Gesetze: Das ist NEU ab 2023


Im neuen Jahr treten zahlreiche neue Regelungen und Bestimmungen in Kraft, die unter anderem Themen Unfallversicherung und Arbeitsschutz betreffen. Außerdem startet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weitere Angebote und Services für die Bauwirtschaft und die baunahen Dienstleistungen.


Die TOP-5-Themen:

Neue Berufskrankheit: Chronische Bronchitis (COPD) durch Quarzstaub

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen, und zwar für die „Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch langjährige Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz“.

Von der Erkrankung betroffen sein können Personen, die über viele Jahrzehnte an ihrem Arbeitsplatz einer hohen Belastung durch Quarzstaub ausgesetzt waren. Dazu muss eine nachweisliche Exposition von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren oberhalb der Konzentration von 0,1 Milligramm pro Kubikmeter vorliegen.

Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die COPD als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.

Neues Angebot im Lernportal: Die sichere Baustelle

An vier animierten Schauplätzen in den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Ausbau und Instandhaltung/Reinigung können Nutzerinnen und Nutzer interaktiv lernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. „Die sichere Baustelle“ wird insgesamt in zwölf verschiedenen Sprachen angeboten.

Hier geht’s zum neuen Lernvideo der BG BAU

Die insgesamt über 30 animierten Videos im Lernportal der BG BAU spiegeln Alltagssituationen auf Baustellen wider. Sie eignen sich für Einweisungen in die Baustellenbedingungen oder können von Unternehmen als Unterstützung für die Unterweisung genutzt werden.

Pflichtschulung beim Umgang mit Isocyanaten

Lacke, Schäume und Klebestoffe, die aus Polyurethanen (PU) bestehen, enthalten Isocyanate. Alle Personen, die mit PU-Materialien arbeiten, müssen ab August 2023 eine Schulung machen, die über den sicheren Umgang mit den Stoffen informiert. PU-Lacke, PU-Beschichtungen, PU-Schäume sowie PU-Klebstoffe werden in fast allen Baubranchen verwendet. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig und allergieauslösend eingestuft. Die von den Herstellern angebotenen Schulungen sind kostenpflichtig. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können durch einen Freischaltcode auf der BG BAU-Webseite kostenfreie Onlineschulungen absolvieren und so die Anforderungen erfüllen.

Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge

Am 19. Dezember 2022 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3 “Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen” bekannt. Der sperrige Begriff konkretisiert die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zudem soll sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen.

Ergänzungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz

Bereits am 1. Januar 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden. Zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Abstimmung sind ab 2023 die Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, sich gegenseitig die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln. Ausgetauscht werden unter anderem die Bewertungen zur Arbeitsschutzorganisation, die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung sowie Daten zu Feststellungen, Anordnungen und Bußgeldern.

Auf der Website der BG BAU findet ihr noch weitere Regelungen – insgesamt an die 12 neuen Verordnungen gibt es, die zum Teil auch eure Lohnbuchhaltung (Neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) und Zuverdienstmöglichkeiten betreffen. Schaut mal rein: BG BAU

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