Ab jetzt gilt es: Abgesenkter Staubgrenzwert ist verbindlich
Es ist soweit: Auf Baustellen und in Werkstätten gilt seit 1. Januar ein deutlich niedrigerer Grenzwert für A-Staub von 1,25 m/m³ gemäß TRGS 900.Für die A-Fraktion gilt nach den Vorschriften…