Kurz gesagt: Die BG-BAU-Arbeitsschutzprämie für temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz DGUV GS-IFA-B02 (bis zu 30 % Zuschuss) ist zum 30.06.2026 ausgelaufen. Abdeckvlies und temporäre Bodenbeläge werden seitdem nicht mehr gefördert. Wichtig: Wer förderfähige Produkte noch vor dem Stichtag gekauft hat, kann den Antrag in der Regel bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Weiter gefördert wird dagegen staubarmes Arbeiten – etwa Luftreiniger und Vorabscheider.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ausgelaufen zum 30.06.2026: die Prämie „Temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02″ – Abdeckvlies ist nicht mehr förderfähig.
- Übergangsregel: Für Käufe vor dem 30.06.2026 kann der Antrag meist noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum eingereicht werden.
- Weiter gefördert wird der Bereich „Staub und andere Gefahrstoffe“ – zum Beispiel Luftreiniger und Vorabscheider für staubarmes Arbeiten.
- Die Anforderungen bleiben gute Qualitätskriterien: Ein Abdeckvlies sollte rutscharm und sicher begehbar sein und im Gebrauch keine Unebenheiten aufweisen – auch ohne Förderung.
- Aktuellen Stand immer prüfen: Förderprogramme ändern sich – verbindlich ist die offizielle Prämienübersicht der BG BAU.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Juli 2026 wieder und ersetzt keine Beratung durch die BG BAU. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte direkt an die BG BAU.
Was die BG BAU bei temporären Abdeckungen gefördert hat
Bis zum 30.06.2026 gab es innerhalb der Arbeitsschutzprämien der BG BAU einen Zuschuss für temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz DGUV GS-IFA-B02. Der Hintergrund war nicht der Bodenschutz an sich, sondern der Arbeitsschutz: Solche Abdeckungen sollten Stolper- und Rutschunfälle auf der Baustelle verhindern. Gefördert wurden bis zu 30 % der Anschaffungskosten für Produkte, die den Anforderungen des Prüfgrundsatzes entsprachen. Zum 30.06.2026 hat die BG BAU diese Prämie – zusammen mit einer Reihe weiterer Positionen – eingestellt.
Was der Prüfgrundsatz DGUV GS-IFA-B02 verlangt hat – und warum das weiter wichtig ist
Auch ohne Förderung bleiben die technischen Anforderungen ein guter Maßstab für sicheren Bodenschutz. Eine temporäre Abdeckung sollte im Gebrauch:
- auf dem vorhandenen Boden nicht verrutschen,
- durch ihre Oberfläche sicher begehbar sein,
- und keine gefährlichen Unebenheiten oder Stolperkanten bilden.
Genau das sind die Eigenschaften, auf die es bei einem guten Abdeckvlies ohnehin ankommt: Es soll plan liegen, sich nicht verschieben und Laufwege sicher machen. Die Förderung ist weggefallen – die Qualitätskriterien nicht.
Übergangsregel: Alt-Käufe noch beantragen
Betriebe, die förderfähige temporäre Abdeckungen vor dem 30.06.2026 erworben haben, können den Antrag in der Regel noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum einreichen. Wer also im ersten Halbjahr 2026 entsprechend eingekauft hat, sollte den Beleg prüfen und den Antrag rechtzeitig stellen. Den genauen Ablauf und die Fristen nennt die BG BAU in ihrer offiziellen Prämienübersicht.
Was die BG BAU stattdessen weiter fördert
| Thema | Förderstatus (Stand Juli 2026) |
|---|---|
| Temporäre Abdeckungen / Abdeckvlies (GS-IFA-B02) | ausgelaufen zum 30.06.2026 |
| Staubarmes Arbeiten: Luftreiniger, Vorabscheider | weiter gefördert (Bereich „Staub und andere Gefahrstoffe“) |
| Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen | neu ab 01.07.2026 |
Wer in Arbeitsschutz investieren und dabei Förderung nutzen möchte, findet sie also weiterhin im Bereich Staubschutz – bei Luftreinigern und Vorabscheidern. Die aktuellen Fördersätze und Bedingungen stehen in der offiziellen Übersicht der BG BAU.
Praxisbeispiel: Der Antrag, der fast liegen geblieben wäre
Ein Malerbetrieb hatte im Frühjahr 2026 eine größere Menge rutschhemmendes Abdeckmaterial angeschafft – noch mit Blick auf die damals gültige Prämie. Im Tagesgeschäft ging der Antrag zunächst unter. Beim Aufräumen der Belege fällt auf: Der Kauf lag vor dem 30.06.2026, die Übergangsregel greift. Der Betrieb reicht den Antrag innerhalb der Jahresfrist ein und sichert sich den Zuschuss noch – obwohl die Prämie für Neukäufe längst ausgelaufen ist.
Der Nutzen: Wer seine Belege aus dem ersten Halbjahr 2026 prüft, lässt keine berechtigte Förderung liegen. Für alles, was danach gekauft wird, gilt: Bodenschutz lohnt sich weiterhin – nur eben über den vermiedenen Schaden, nicht über die Prämie.
Häufige Fragen aus der Praxis
Wird Abdeckvlies noch von der BG BAU gefördert?
Nein. Die Prämie für temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz DGUV GS-IFA-B02 ist zum 30.06.2026 ausgelaufen. Neu gekauftes Abdeckvlies ist seitdem nicht mehr förderfähig.
Ich habe vor dem 30.06.2026 gekauft – kann ich noch einen Antrag stellen?
In der Regel ja. Für Käufe vor dem Stichtag lässt sich der Antrag meist bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum einreichen. Prüfen Sie Ihre Belege und die genauen Fristen bei der BG BAU.
Welche Arbeitsschutzmaßnahmen fördert die BG BAU beim Thema Staub noch?
Der Bereich „Staub und andere Gefahrstoffe“ wird weiter gefördert, etwa Luftreiniger und Vorabscheider für staubarmes Arbeiten. Die aktuellen Sätze und Bedingungen nennt die offizielle Prämienübersicht der BG BAU.
War der Prüfgrundsatz GS-IFA-B02 nur für die Förderung wichtig?
Nein. Er beschreibt sinnvolle Sicherheitsanforderungen: nicht verrutschen, sicher begehbar, keine gefährlichen Unebenheiten. Diese Kriterien sind auch ohne Förderung ein guter Maßstab bei der Auswahl eines Abdeckvlieses.
Lohnt sich Bodenschutz ohne Förderung überhaupt noch?
Ja. Der wirtschaftliche Nutzen kommt vor allem aus vermiedenen Schäden und Reklamationen sowie aus mehr Sicherheit im Laufweg. Ein einziger verhinderter Bodenschaden übersteigt die Materialkosten meist deutlich – unabhängig von jeder Prämie.
Fazit aus der Praxis
Die BG-BAU-Förderung für Abdeckvlies ist Geschichte: Zum 30.06.2026 ist die Prämie für temporäre Abdeckungen ausgelaufen. Wer vorher gekauft hat, sollte die Übergangsregel nutzen und seinen Antrag fristgerecht stellen. Für Neukäufe gilt: Der Wert von gutem Bodenschutz liegt im vermiedenen Schaden und in der Sicherheit auf der Baustelle – und Förderung gibt es weiterhin beim staubarmen Arbeiten mit Luftreinigern und Vorabscheidern. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie in der offiziellen Prämienübersicht der BG BAU.

Jan Binder ist seit über 25 Jahren einer der führenden Experten für Bodenschutz und Staubschutz auf Baustellen. Als Gründer von Team Direkt hat er europaweit tausende Handwerksbetriebe dabei unterstützt, Schäden, Reklamationen und unnötige Kosten durch professionelle Schutzsysteme zu vermeiden.
Seine Mission: Handwerkern das richtige Schutzprodukt für jeden Bodenbelag und jede Baustelle an die Hand zu geben – ohne Kompromisse bei Qualität, Beratung oder Preis-Leistung.
„Schutz auf der Baustelle ist kein Luxus, sondern Pflicht – für den Ruf, das Budget und die Gesundheit.“ – Jan Binder

















































































