Kurz gesagt: Mitgliedsbetriebe der BG BAU erhalten für mobile Bauluftreiniger 25 % der Anschaffungskosten, maximal 500 € pro Gerät. Die Arbeitsschutzprämie ist auch 2026 verfügbar; beantragt wird sie online über das BG-BAU-Antwortportal. Förderfähig sind Geräte mit HEPA-Filter der Klasse H13/H14.
Das Wichtigste in Kürze
- Fördersatz: 25 % der Anschaffungskosten, max. 500 € pro Gerät.
- Voraussetzung: Mitgliedschaft in der BG BAU.
- Wirksam sind Geräte mit HEPA-Filter H13/H14 (Filterstandard nach EN 1822).
- Antrag 2026 online über das BG-BAU-Antwortportal, mit Rechnung als Beleg.
- Hintergrund: Quarz- und Feinstaub sind ein ernstes Gesundheitsrisiko.
Warum die BG BAU Luftreiniger fördert
Baustaub ist kein harmloser Schmutz. Quarzfeinstaub gilt als krebserzeugend, Feinstaub belastet die Atemwege dauerhaft. Weil mobile Luftreiniger die Belastung in der Raumluft spürbar senken, unterstützt die BG BAU ihre Anschaffung als Präventionsmaßnahme.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Pro Gerät erstattet die BG BAU 25 % der Anschaffungskosten, höchstens 500 €. Zum 1. Juli 2026 hat die BG BAU ihre beitragsabhängige Förderung umstrukturiert und den Zugang zu den Prämien vereinfacht. Die genauen, tagesaktuellen Bedingungen stehen auf der amtlichen Prämienseite „Luftreiniger“ der BG BAU.
Was wird gefördert?
- Mobile Bauluftreiniger mit HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14
- Geräte aus der Anforderungsliste der BG BAU
- z. B. DustBox® DB 1000, DustBox® DB 2000 und DustBox® DB 6000
So beantragst du die Prämie – 4 Schritte
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Gerät kaufen | Förderfähigen Luftreiniger mit HEPA H13/H14 anschaffen und Rechnung aufbewahren |
| 2. Antrag aufrufen | Über das Online-Antwortportal der BG BAU (antwortportal.meine.bgbau.de) |
| 3. Beleg beifügen | Rechnung bzw. Kaufbeleg des Geräts hochladen |
| 4. Prämie erhalten | Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt |
Wichtig: Gefördert werden Luftreiniger, Vorabscheider und Bau-Entstauber. Die frühere Prämie für temporäre Abdeckungen (Abdeckvlies) ist zum 30.06.2026 ausgelaufen – Abdeckvlies ist also nicht mehr förderfähig.
Praxisbeispiel: 2.000-€-Gerät, 500 € zurück
Ein Trockenbaubetrieb kauft einen mobilen Luftreiniger mit H14-Filter für 2.000 €. Über das Antwortportal reicht er Antrag und Rechnung ein und erhält den Höchstbetrag von 500 € erstattet – 25 % der Anschaffungskosten. Das Gerät hat sich damit ein Stück weit selbst finanziert und schützt ab dem ersten Einsatz die Atemwege des Teams.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die BG-BAU-Förderung für Luftreiniger?
25 % der Anschaffungskosten, maximal 500 € pro Gerät. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im zuständigen Unternehmen bei der BG BAU.
Gilt die Förderung 2026 noch?
Ja. Die Prämie für Luftreiniger ist 2026 weiter verfügbar. Zum 1. Juli 2026 wurde die beitragsabhängige Förderung umstrukturiert und der Zugang vereinfacht.
Welche Geräte sind förderfähig?
Mobile Bauluftreiniger mit HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14, die die Anforderungen der BG BAU erfüllen – etwa die DustBox-Modelle.
Ist Abdeckvlies noch förderfähig?
Nein. Die Prämie für temporäre Abdeckungen ist zum 30.06.2026 ausgelaufen. Gefördert werden weiterhin Luftreiniger, Vorabscheider und Bau-Entstauber.
Wie läuft die Antragstellung?
Online über das Antwortportal der BG BAU: Antrag ausfüllen, Rechnung des Geräts beifügen, absenden. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Jan Binder ist seit über 25 Jahren einer der führenden Experten für Bodenschutz und Staubschutz auf Baustellen. Als Gründer von Team Direkt hat er europaweit tausende Handwerksbetriebe dabei unterstützt, Schäden, Reklamationen und unnötige Kosten durch professionelle Schutzsysteme zu vermeiden.
Seine Mission: Handwerkern das richtige Schutzprodukt für jeden Bodenbelag und jede Baustelle an die Hand zu geben – ohne Kompromisse bei Qualität, Beratung oder Preis-Leistung.
„Schutz auf der Baustelle ist kein Luxus, sondern Pflicht – für den Ruf, das Budget und die Gesundheit.“ – Jan Binder

















































































