Kurz gesagt: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das Rahmengesetz und verlangt für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert das für gefährliche Stoffe wie Staub, Quarz und Asbest: Sie schreibt die Substitutionsprüfung, das STOP-Prinzip und die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Seit der Novelle vom 20.12.2025 gelten für Asbest deutlich strengere, risikobasierte Regeln.
ArbSchG und GefStoffV – wie sie zusammenhängen
Das ArbSchG legt die Grundpflichten des Arbeitgebers fest, allen voran die Gefährdungsbeurteilung (§ 5). Die GefStoffV baut darauf auf und regelt konkret den Umgang mit Gefahrstoffen. Ausgefüllt werden beide durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), etwa die TRGS 900 mit den Arbeitsplatzgrenzwerten.
Das STOP-Prinzip und die Grenzwerte
Schutzmaßnahmen folgen einer festen Rangfolge: Substitution vor Technik (z. B. Absaugung) vor Organisation vor Persönlicher Schutzausrüstung. Zentrale Grenzwerte (TRGS 900): A-Staub 1,25 mg/m³, E-Staub 10 mg/m³; Quarzfeinstaub 0,05 mg/m³ (TRGS 559).
Neu ab 20.12.2025: verschärfte Asbest-Regeln
Die GefStoffV-Novelle setzt die EU-Asbest-Richtlinie um und führt einen risikobasierten Ansatz ein (niedriges, mittleres, hohes Risiko). Neu ist eine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht auch bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich; die Übergangsfrist läuft bis 19.12.2026. Vor Arbeiten im Bestand ist zu ermitteln, ob Asbest vorhanden ist.
Was das für Deinen Betrieb heißt
Vor jeder staubintensiven Tätigkeit gehört eine Gefährdungsbeurteilung. Technisch heißt das: staubarm arbeiten, an der Quelle absaugen (Bau-Entstauber), die Raumluft reinigen (DustBox-Luftreiniger) und die Belastung mit Staubmessgeräte kontrollieren.
Das Wichtigste in Kürze
- ArbSchG = Rahmen (Gefährdungsbeurteilung), GefStoffV = konkrete Gefahrstoff-Regeln.
- Schutz nach STOP-Prinzip; TRGS füllen die Verordnung aus.
- Grenzwerte: A-Staub 1,25 / E-Staub 10 / Quarz 0,05 mg/m³.
- Seit 20.12.2025: risikobasierte, genehmigungspflichtige Asbest-Arbeiten (Übergang bis 19.12.2026).
Häufige Fragen
Was regelt die GefStoffV im Unterschied zum ArbSchG?
Das ArbSchG ist das Rahmengesetz mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung; die GefStoffV konkretisiert den Umgang mit Gefahrstoffen wie Staub, Quarz und Asbest.
Was hat sich 2025 bei Asbest geändert?
Die Novelle (in Kraft seit 20.12.2025) führt einen risikobasierten Ansatz und eine Genehmigungs-/Anzeigepflicht auch für niedriges und mittleres Risiko ein; Übergangsfrist bis 19.12.2026.
Was ist das STOP-Prinzip?
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution vor Technik vor Organisation vor persönlicher Schutzausrüstung.

















































































