Staubschutz clever finanzieren: So nutzt du die BG Bau Förderung richtig

Staubschutz clever finanzieren: So nutzt du die BG Bau Förderung richtig

27. Juni 2025
07:10
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Kurz gesagt: Mitgliedsbetriebe der BG BAU bekommen technische Staubschutz-Geräte bezuschusst: mobile Luftreiniger mit 25 % (max. 500 €), Vorabscheider für Bau-Entstauber mit 35 % (max. 200 €), Bau-Entstauber mit höheren Sätzen. Beantragt wird online über das BG-BAU-Antwortportal. Abdeckvlies ist seit 30.06.2026 nicht mehr förderfähig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefördert werden technische Staubschutz-Maßnahmen, keine Abdeckvliese.
  • Luftreiniger (HEPA H13/H14): 25 %, max. 500 € pro Gerät.
  • Vorabscheider für Bau-Entstauber: 35 %, max. 200 €.
  • Voraussetzung: Mitgliedschaft in der BG BAU und ein förderfähig gelistetes Gerät.
  • Antrag online über das BG-BAU-Antwortportal mit Rechnung als Beleg.

Warum die BG BAU Staubschutz fördert

Baustaub macht krank: Quarzfeinstaub gilt als krebserzeugend (DGUV, Thema Quarz), Feinstaub belastet die Atemwege. Weil technische Maßnahmen die Belastung nachweislich senken, bezuschusst die BG BAU ihre Anschaffung als Prävention.

Was wird gefördert – und wie viel?

MaßnahmeFördersatzHöchstbetrag
Mobiler Luftreiniger (HEPA H13/H14)25 %500 € pro Gerät
Vorabscheider für Bau-Entstauber35 %200 €
Bau-Entstauber (je nach Gerät)bis 50 %je nach Programm
Abdeckvlies / temporäre Abdeckungenseit 30.06.2026 ausgelaufen

Die tagesaktuellen Sätze und Anforderungen stehen im Prämienkatalog der BG BAU bzw. auf den Seiten zu Luftreiniger und Vorabscheider.

Unser Tipp: die DustBox

Die DustBox®-Luftreiniger sind als förderfähige Geräte gelistet, erfüllen die technischen Vorgaben (Filterklasse H13/H14, Luftmengenregelung) und kommen als einsatzbereites Komplettpaket – etwa die DustBox® DB 2000.

So funktioniert die Förderung – Schritt für Schritt

SchrittWas zu tun ist
1. Gerät kaufenFörderfähig gelistetes Gerät anschaffen, Rechnung aufbewahren
2. Antrag stellenOnline über das BG-BAU-Antwortportal (antwortportal.meine.bgbau.de)
3. Beleg beifügenRechnung bzw. Kaufbeleg hochladen
4. Zuschuss erhaltenNach Prüfung wird die Prämie ausgezahlt

Wichtig: Die genaue Antragsfrist richtet sich nach dem jeweiligen Programm – Beleg aufheben und den Antrag zeitnah nach dem Kauf einreichen.

Praxisbeispiel: 2.000-€-Luftreiniger, 500 € zurück

Ein Malerbetrieb schafft einen mobilen H14-Luftreiniger für 2.000 € an. Über das Antwortportal reicht er Rechnung und Antrag ein und erhält 500 € erstattet – die maximalen 25 %. Das Gerät schützt ab dem ersten Einsatz die Atemwege und hat sich ein Stück weit selbst finanziert.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel zahlt die BG BAU für einen Luftreiniger?

25 % der Anschaffungskosten, maximal 500 € pro Gerät. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der BG BAU.

Werden 50 % der Kosten erstattet?

Nicht bei Luftreinigern – dort sind es 25 % (max. 500 €). Höhere Sätze bis 50 % gelten für bestimmte Bau-Entstauber, Vorabscheider werden mit 35 % (max. 200 €) gefördert.

Ist Abdeckvlies noch förderfähig?

Nein. Die Prämie für temporäre Abdeckungen ist zum 30.06.2026 ausgelaufen. Gefördert werden technische Geräte wie Luftreiniger, Vorabscheider und Bau-Entstauber.

Welche Geräte sind förderfähig?

Geräte, die die technischen Anforderungen der BG BAU erfüllen und gelistet sind – etwa Luftreiniger mit HEPA-Filter H13/H14 wie die DustBox-Modelle.

Wie stelle ich den Antrag?

Online über das Antwortportal der BG BAU: Antrag ausfüllen, Rechnung des Geräts beifügen, absenden. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

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