Staubschutz clever finanzieren: So nutzt du die BG Bau Förderung richtig

Staubschutz clever finanzieren: So nutzt du die BG Bau Förderung richtig

27. Juni 2025
07:10
0 Kommentare

Kurz gesagt: Mitgliedsbetriebe der BG BAU bekommen technische Staubschutz-Geräte bezuschusst: mobile Luftreiniger mit 25 % (max. 500 €), Vorabscheider für Bau-Entstauber mit 35 % (max. 200 €), Bau-Entstauber mit höheren Sätzen. Beantragt wird online über das BG-BAU-Antwortportal. Abdeckvlies ist seit 31.07.2026 nicht mehr förderfähig.

Handwerker prüft auf einer Renovierungsbaustelle neben einem mobilen roten Luftreiniger die BG BAU Förderung für professionellen Staubschutz.
Staubschutz mit Förderung finanzieren und Zuschüsse gezielt nutzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefördert werden technische Staubschutz-Maßnahmen, keine Abdeckvliese.
  • Luftreiniger (HEPA H13/H14): 25 %, max. 500 € pro Gerät.
  • Vorabscheider für Bau-Entstauber: 35 %, max. 200 €.
  • Voraussetzung: Mitgliedschaft in der BG BAU und ein förderfähig gelistetes Gerät.
  • Antrag online über das BG-BAU-Antwortportal mit Rechnung als Beleg.

Warum die BG BAU Staubschutz fördert

Baustaub macht krank: Quarzfeinstaub gilt als krebserzeugend (DGUV, Thema Quarz), Feinstaub belastet die Atemwege. Weil technische Maßnahmen die Belastung nachweislich senken, bezuschusst die BG BAU ihre Anschaffung als Prävention.

Was wird gefördert – und wie viel?

MaßnahmeFördersatzHöchstbetrag
Mobiler Luftreiniger (HEPA H13/H14)25 %500 € pro Gerät
Vorabscheider für Bau-Entstauber35 %200 €
Bau-Entstauber (je nach Gerät)bis 50 %je nach Programm
Abdeckvlies / temporäre Abdeckungen—seit 31.07.2026 ausgelaufen

Die tagesaktuellen Sätze und Anforderungen stehen im Prämienkatalog der BG BAU bzw. auf den Seiten zu Luftreiniger und Vorabscheider.

Unser Tipp: die DustBox

Die DustBox®-Luftreiniger sind als förderfähige Geräte gelistet, erfüllen die technischen Vorgaben (Filterklasse H13/H14, Luftmengenregelung) und kommen als einsatzbereites Komplettpaket – etwa die DustBox® DB 2000.

So funktioniert die Förderung – Schritt für Schritt

SchrittWas zu tun ist
1. Gerät kaufenFörderfähig gelistetes Gerät anschaffen, Rechnung aufbewahren
2. Antrag stellenOnline über das BG-BAU-Antwortportal (antwortportal.meine.bgbau.de)
3. Beleg beifügenRechnung bzw. Kaufbeleg hochladen
4. Zuschuss erhaltenNach Prüfung wird die Prämie ausgezahlt

Wichtig: Die genaue Antragsfrist richtet sich nach dem jeweiligen Programm – Beleg aufheben und den Antrag zeitnah nach dem Kauf einreichen.

Praxisbeispiel: 2.000-€-Luftreiniger, 500 € zurück

Ein Malerbetrieb schafft einen mobilen H14-Luftreiniger für 2.000 € an. Über das Antwortportal reicht er Rechnung und Antrag ein und erhält 500 € erstattet – die maximalen 25 %. Das Gerät schützt ab dem ersten Einsatz die Atemwege und hat sich ein Stück weit selbst finanziert.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel zahlt die BG BAU für einen Luftreiniger?

25 % der Anschaffungskosten, maximal 500 € pro Gerät. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der BG BAU.

Werden 50 % der Kosten erstattet?

Nicht bei Luftreinigern – dort sind es 25 % (max. 500 €). Höhere Sätze bis 50 % gelten für bestimmte Bau-Entstauber, Vorabscheider werden mit 35 % (max. 200 €) gefördert.

Ist Abdeckvlies noch förderfähig?

Nein. Die Prämie für temporäre Abdeckungen ist zum 31.07.2026 ausgelaufen. Gefördert werden technische Geräte wie Luftreiniger, Vorabscheider und Bau-Entstauber.

Welche Geräte sind förderfähig?

Geräte, die die technischen Anforderungen der BG BAU erfüllen und gelistet sind – etwa Luftreiniger mit HEPA-Filter H13/H14 wie die DustBox-Modelle.

Wie stelle ich den Antrag?

Online über das Antwortportal der BG BAU: Antrag ausfüllen, Rechnung des Geräts beifügen, absenden. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar