Kurz gesagt: Nach getaner Arbeit schuldet der Handwerker grundsätzlich einen „besenreinen“ Zustand – also das Entfernen grober Verschmutzungen und des eigenen Bauschutts. Die gründliche Bauendreinigung (Feinreinigung) ist eine eigene Leistung und muss gesondert vereinbart werden.

Was „besenrein“ bedeutet
Besenrein heißt: grober Schmutz, Verpackungen und der eigene Bauschutt sind entfernt, der Boden ist gefegt. Eine porentiefe Reinigung schuldet der Handwerker damit nicht – dafür braucht es eine gesonderte Beauftragung.
Besenrein, Bauzwischen- und Bauendreinigung
- Besenrein: grobe Reinigung nach der eigenen Leistung
- Bauzwischenreinigung: laufend während der Bauphase
- Bauendreinigung/Feinreinigung: gründliche Reinigung vor Übergabe – eigene Leistung
Am besten vorab regeln – und vorbeugen
Wer die Reinigung schuldet, sollte im Vertrag klar geregelt sein. Am wenigsten Aufwand entsteht ohnehin, wenn gar nicht erst viel verschmutzt wird: gute Abdeckung im Bodenschutz und Staubbindung mit einem DustBox-Luftreiniger sparen am Ende die halbe Reinigung.
Das Wichtigste in Kürze
- Handwerker schulden grundsätzlich einen besenreinen Zustand.
- Die gründliche Bauendreinigung ist eine eigene, zu beauftragende Leistung.
- Zuständigkeit am besten im Vertrag festhalten.
- Gute Abdeckung und Staubbindung sparen Reinigungsaufwand.
Häufige Fragen
Was schuldet der Handwerker nach der Arbeit?
Grundsätzlich einen besenreinen Zustand: grobe Verschmutzungen und eigener Bauschutt sind entfernt, der Boden ist gefegt.
Ist die Endreinigung im Preis enthalten?
In der Regel nicht. Die gründliche Bauendreinigung ist eine eigene Leistung und muss gesondert vereinbart werden.
Wie spare ich Reinigungsaufwand?
Indem so wenig wie möglich verschmutzt wird – durch gute Bodenabdeckung und Staubbindung mit einem Luftreiniger.
















































Meine Nachbarwohnung wird saniert und es entsteht viel Bauschmutz im Treppenhaus. Wer muss diesen entfernen.,ich als Mieterin der Nachbarwohnung?
Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Verantwortung und Kostentragung für die Reinigung nach Sanierungsarbeiten liegt in der Regel beim Eigentümer oder Vermieter, es sei denn, der Mieter selbst hat die Arbeiten beauftragt. Vor Beginn der Sanierung klare Absprachen zu treffen, kann Missverständnisse vermeiden.