Kurz gesagt: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) koordiniert den Arbeitsschutz auf Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber tätig sind. Grundlage ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Der Bauherr ist verantwortlich, ihn zu bestellen – für Planungs- und Ausführungsphase.
Was ein SiGeKo macht
Der SiGeKo stimmt die Schutzmaßnahmen der verschiedenen Gewerke aufeinander ab, damit sie sich nicht gegenseitig gefährden. Er wirkt schon in der Planungsphase mit und überwacht die Umsetzung während der Ausführung. Bei größeren Vorhaben erstellt er einen SiGe-Plan.
Wann er Pflicht ist
Ein SiGeKo ist zu bestellen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Eine Vorankündigung an die zuständige Behörde ist nötig, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind – oder der Umfang 500 Personentage übersteigt.
Wer verantwortlich ist
Verantwortlich für die Bestellung ist der Bauherr. Er kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber in der Pflicht. Der SiGeKo ersetzt nicht die Verantwortung der einzelnen Arbeitgeber für ihre eigenen Beschäftigten.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage ist die Baustellenverordnung (BaustellV).
- SiGeKo-Pflicht, sobald mehrere Arbeitgeber tätig sind.
- Vorankündigung ab > 30 Arbeitstagen und > 20 Beschäftigten oder > 500 Personentagen.
- Verantwortlich ist der Bauherr.
Häufige Fragen
Wann muss ein SiGeKo bestellt werden?
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.
Wer ist für den SiGeKo verantwortlich?
Der Bauherr. Er kann die Aufgabe übertragen, bleibt aber in der Verantwortung.
Wann ist eine Vorankündigung nötig?
Wenn die Baustelle voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten läuft oder mehr als 500 Personentage umfasst.

















































































