Kurz gesagt: Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, steckt aber in vielen Gebäuden vor diesem Baujahr – in Dächern, Fassaden, Bodenbelägen, Klebern und Putzen. Eingeatmete Fasern sind krebserzeugend (Lungenkrebs, Mesotheliom) mit jahrzehntelanger Latenz. Arbeiten sind nur nach TRGS 519 und – seit der GefStoffV-Novelle vom 20.12.2025 – risikobasiert und genehmigungspflichtig erlaubt.
Warum Asbest so gefährlich ist
Asbestfasern sind extrem fein und werden beim Bohren, Schleifen oder Abbrechen frei. Eingeatmet setzen sie sich dauerhaft in der Lunge fest und können nach 15 bis 40 Jahren Lungenkrebs, Asbestose oder das Mesotheliom (Rippenfellkrebs) auslösen. Ein sicherer Grenzwert existiert nicht.
Wo Asbest heute noch steckt
- Dach- und Fassadenplatten (Faserzement)
- Bodenbeläge (Vinyl-Asbest-Platten) und deren Kleber
- Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber
- Dichtungen, Brandschutzverkleidungen und Rohrisolierungen
Rechtslage und Erkundungspflicht
Herstellung und Verwendung sind seit 1993 verboten. Tätigkeiten an asbesthaltigem Material regelt die TRGS 519 (Sachkunde erforderlich). Seit dem 20.12.2025 verlangt die novellierte GefStoffV einen risikobasierten Ansatz: Vor Bauarbeiten im Bestand ist zu ermitteln, ob Asbest vorliegt; auch Arbeiten im niedrigen und mittleren Risiko sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig (Übergang bis 19.12.2026).
So schützt Du Dich
Bei Verdacht gilt: nicht selbst bearbeiten. Ein sachkundiger Fachbetrieb schottet den Bereich ab, arbeitet unter Unterdruck und mit HEPA-Filterung. Ergänzend halten Schleusensysteme und HEPA-DustBox-Luftreiniger Fasern zurück. Privatpersonen dürfen asbesthaltiges Material nicht abschleifen, bohren oder zerbrechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Asbest ist seit 1993 verboten, aber in Altbauten weit verbreitet.
- Fasern sind krebserzeugend – ohne sicheren Grenzwert.
- Arbeiten nur nach TRGS 519 und mit Sachkunde.
- Seit 20.12.2025: Erkundungs- und Genehmigungspflicht (risikobasiert).
Häufige Fragen
Seit wann ist Asbest in Deutschland verboten?
Herstellung und Verwendung sind seit 1993 verboten; in älteren Gebäuden ist Asbest aber noch häufig verbaut.
Welche Krankheiten verursacht Asbest?
Eingeatmete Fasern können Lungenkrebs, Asbestose und das Mesotheliom auslösen – oft erst Jahrzehnte später.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Nein. Tätigkeiten setzen Sachkunde nach TRGS 519 voraus; seit 20.12.2025 sind sie zudem risikobasiert genehmigungs-/anzeigepflichtig. Für Privatpersonen gilt striktes Bearbeitungsverbot.

















































































