Staubfreie Baustellen sind Pflicht: Seit Januar gelten niedrigere Staubgrenzwerte
„Hätte ich gewusst, dass beim Einbau neuer Fenster so viel Staub und Schmutz entstehen, hätte ich es mir zweimal überlegt.“ So oder ähnlich denken viele Bauherren nach dem Einbau neuer Fenster. Es ist nun einmal Alltag bei den meisten Renovierungen, Umbaumaßnahmen oder Modernisierungen: Meistens wohnen weiterhin Menschen in dem Gebäude, seien es die Mieter oder die Hauseigentümer selber. Die beteiligten Handwerksfirmen müssen somit darüber nachdenken, wie sie die Belästigung der Bewohner mit Staub und Schmutz auf ein Mindestmaß reduzieren können. Außerdem ist es wichtig, die eigenen Mitarbeiter während der Arbeiten vor übermäßiger Staubentwicklung zu schützen, um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
Was die oben erwähnten Bauherren sehen – Staub, der sich durch alle Ritzen und Fugen im ganzen Haus verteilt – ist nämlich nur das kleinere Übel. Denn was nicht zu sehen ist, ist viel gefährlicher: Holzstaub, Quarzstaub oder Bleistaub, so genannter Feinstaub, die bei Abbrüchen oder Rückbauarbeiten an Fenstern und Fassaden freigesetzt werden. Denn werden die über einen längeren Zeitraum hinweg eingeatmet, können sie schwere Erkrankungen der Atemwege hervorrufen.
Dabei ist es Pflicht, Staubemissionen schon während der Entstehung zu verhindern oder wenigstens auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Insbesondere, da der Grenzwert für alveolengängige Stäube (A-Stäube) erneut herabgesetzt wurde. Tim-Olaf Böl, Experte für staubfreies Arbeiten von Team Direkt, erklärt, was es mit den neuen Grenzwerten auf sich hat und wie Handwerker es schaffen, den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Staub ist Auslöser schwerer Erkrankungen
Ein Großteil des durch Mund und Nase eingeatmeten Staubes ist relativ harmlos. Er bleibt an den Nasenhärchen oder den Schleimhäuten des Nasen-Rachenraums hängen und wird abgehustet. Dieser Staub wird als E-Staub (einatembarer Staub) bezeichnet. Es gibt aber auch Partikel, die nicht wieder abgehustet werden können. Sie werden Alveolengängige Stäube (A-Stäube) genannt, denn sie gelangen bis in die Lungenbläschen (Alveolen). Dort lagern sich die winzigen Partikel ab und können bei langfristiger Einwirkung zu einem fortschreitenden Umbau des Lungengewebes führen. Gefährlich sind besonders Quarz-, Blei-, Holz- und Metallstäube.
Quarzstaub beispielsweise wird überall freigesetzt, wo Stein, Sand oder Beton zerkleinert oder bearbeitet wird. Quarz ist eines der wichtigsten Minerale und hat als Baustoff wie als Rohstoff für die Keramik-, Glas- und Zementindustrie Bedeutung. Damit kommt Quarzstaub quasi auf jeder Baustelle vor. Selbst beim Sandstrahlen von Hausfassaden, bei dem Quarzsand als Schleifmittel eingesetzt wird, oder auch durch den Abrieb von quarzhaltigen Oberflächen kommt es zu einer extrem hohen Belastungen mit Quarzstaub. Die Folge sind schwere Atemwegs- und Lungenerkrankungen wie die Silikose. Aber auch die Lungenfibrose – hervorgerufen durch das Einatmen von Metallstaub – oder gar Nasen- oder Nasennebenhöhlenkrebs durch Stäube von Buchen- oder Eichenholz sind Berufskrankheiten vieler Beschäftigter am Bau. Häufig treten Krankheitssymptome erst nach jahrelanger beschwerdefreier Zeit auf, teils erst im Rentenalter, so dass die Gefahr immer wieder unterschätzt wird.
Der Gesetzgeber tritt auf den Plan: Seit Januar 2019 gelten niedrigere Grenzwerte für A-Stäube
Aufgrund dieser Gesundheitsgefahr hat der Gesetzgeber Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) entwickelt. Die Richtlinie konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Staub. Zudem sind Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) definiert, die verhindern sollen, dass die Funktion der Atmungsorgane infolge allgemeiner Staubwirkung beeinträchtigt wird. Mit Verabschiedung der TRGS 900 im Jahr 2014 wurde der Grenzwert für A-Stäube auf 1,25 mg/m³ abgesenkt: Seit 1. Januar 2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher AGW von 1,25 mg/m³ für A-Stäube. Das ist weniger, als ein pulverisiertes Stück Würfelzucker, das auf einem Kubikmeter Raum verteilt wird.
Eine Überschreitung des Grenzwertes ist kurzfristig um das achtfache möglich. Für die Praxis bedeutet das: Bei achtfacher Überschreitung der Staubexposition von 1,25 mg/m³ viermal pro Schicht über 15 Minuten darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst der AGW überschritten wird. Führt man sich vor Augen, dass beispielsweise beim Putz abschlagen 12,5mg/m² oder beim Reinigen mit dem Besen 8,4 mg/m² A-Staub freigesetzt werden, dürfte schnell klar werden, dass der gesetzliche Grenzwert ohne intensive technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nicht erreicht wird.
Abschotten, Absaugen, Filtern: Der Weg zur staubfreien Baustelle
Handwerksbetriebe müssen spätestens jetzt das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen kritisch unter die Lupe zu nehmen und die vorliegende Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren überprüfen. Hierfür lohnt ein Blick auf das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, die Expositionsszenarien oder auf Hinweise der Hersteller. Gegebenenfalls muss die Staubkonzentration in der Atemluft mit Staubmessgeräten messen. Dann kann gehandelt werden: Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung – insbesondere von Atemschutzmasken. Um die neuen Grenzwerte einhalten zu können genügt dies jedoch nicht. Um die Staubbelastung effektiv zu mindern, müssen zusätzlich technische Lösungen und Verfahren eingesetzt werden. Auf der sicheren Seite sind Handwerker, die auf eine Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen setzen.
Bau-Entstauber ersetzen dabei den Besen auf jeder Baustelle. Die Geräte sehen aus wie herkömmliche Staubsauger, erfüllen mit ihren leistungsstarken Filtern jedoch die Voraussetzungen der Staubklasse M. Damit dürfen sie auf jeder Baustelle eingesetzt werden, auf der quarz- und bleihaltige Stäube entstehen und sind geeignet zum Aufsaugen von Holzstaub und Mineralwolle. Da Bau-Entstauber mit handgeführten Arbeitsmaschinen verbunden werden können, lässt sich Staub direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen und gelangt gar nicht erst in die Umgebungsluft.
Staub entsteht sofort, wenn man in die Wand bohrt, Wände abschleift oder Stemmarbeiten erledigt. Hier ist es oft nicht möglich, Absaugvorrichtungen direkt am Werkzeug zu installieren. Es werden weitere Schritte notwendig, um seine Ausbreitung auch über die Baustelle hinaus zu minimieren. Zusätzliche Abschottungsmaßnahmen sind deshalb Pflicht und die Abgrenzung des Arbeitsbereiches von anderen Räumen obligatorisch, beispielsweise mittels mobiler Staubschutzwände oder durch den Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren. Die Zone, in der gearbeitet wird, wird so vom Rest des Gebäudes staubdicht abgeschirmt und Staub, Schmutz und Zugluft werden von anderen Räumen ferngehalten. In der Regel sind solche Trennwände wiederverwendbar und schnell auf- und abgebaut. Somit sorgen sie dafür, dass während auf der einen Seite umgebaut wird, die alltäglichen Aktivitäten auf der anderen Seite ganz normal weitergehen können.
Zudem empfiehlt der Arbeitsschutz die Verwendung eines Luftreinigers, der im Umluftbetrieb die staubhaltige Luft im abgegrenzten Arbeitsbereich dank extrem hohe Filterleistung (HEPA 13) filtert und sauber wieder ausführt. Ein Luftreiniger kann im staubigen Raum selbst, oder, bei Platzmangel, davor positioniert werden, solange der Ansaugschlauch des Geräts Nahe der Staubaustrittsstelle positioniert wird. In Kombination mit Bau-Staubsaugern kann Staub aus verunreinigter Luft im Arbeitsbereich oder in kompletten Räumen damit effektiv entfernt werden. Eine Ausbreitung von Staubemissionen in andere Bereiche, insbesondere in weiterhin bewohnte Räume, wird dadurch verhindert und alle mehr oder weniger beteiligten Personen vor Schmutz und Staub während der Baumaßnahmen geschützt.
Investitionskosten amortisieren sich schnell
Ganz billig ist die Anschaffung ein solches Pakets aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Staubschutzwand zwar nicht – um die 3000 Euro müssen Betriebe dafür investieren. Die BG Bau fördert aber mit Zuschüssen von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises eine Reihe staubarmer Technik unterschiedlichster Hersteller, darunter auch Bau-Entstauber und Luftreiniger von Team Direkt. Das Unternehmen unterstützt Handwerker sowohl mit Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema „staubfreies Arbeiten“ als auch mit Verbrauchsmaterialien und technischen Geräten darin, eine staubfreie Baustelle einzurichten.
Handwerker, die ihr Image ändern und auf staubarmes Arbeiten umstellen, begeistern aber auch ihre Kunden. Denn Staub, Schmutz und Angst vor Schäden sind nun einmal das größte Hemmnis, Sanierungsmaßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Als Marketinginstrument ist Staubschutz deshalb ein ebenso wichtiges Argument wie die Gesundheit: Nichts spricht dagegen, staubfreies Arbeiten in die Handwerksleistung einzukalkulieren und mit einem Mehrbetrag in Rechnung zu stellen. Zwischen 200 bis 500 Euro, je nach Größe der Baustelle, dürfen es sein. Die Kosten sollten sich so binnen Ein- bis maximal Zweijahresfrist amortisieren.
Unsere kompetenten Team Direkt Fachberater stehen Ihnen für Ihre Anliegen und Produktvorführungen rund um das Thema Schutz vor Schmutz und Schäden für Handwerker gern persönlich zur Verfügung: Fachberater
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