Mit Ablauf des letzten Jahres endet die bislang geltende Übergangsregelung für die A-Staubfraktion auf Baustellen. Ab 1. Januar 2019 gilt dann der bereits 2014 abgesenkte Grenzwert von 1,25 mg/m³ verbindlich für alle Gewerke. Spätestens jetzt müssen sich Handwerksbetriebe also vorbereiten, soll ihren Baustellen ab Januar nicht die sofortige Schließung wegen Überschreitung der Staubgrenzwerte drohen. Tim-Olaf Böl, Seminarleiter „Staubfreies Arbeiten“ bei Team Direkt, erklärt, was das für Handwerker bedeutet und welche Maßnahmen sie dringend ergreifen müssen.
Beim Mörtel oder Beton anmischen, Fliesen schneiden, Laminatleisten sägen oder bei der Endreinigung nach getaner Arbeit: Auf jeder Baustelle entsteht Staub. Nicht immer ist der sichtbar – und das macht ihn gefährlich für die Atmungsorgane. Denn oft besteht er nur aus winzig kleinen Partikeln, die zwar eingeatmet, aber nicht wieder abgehustet werden können. Solche Feinstäube, auch Alveolengängige Stäube (A-Stäube) gelangen nämlich tief in die Lungenbläschen (Alveolen). Dort lagern sich die gerade einmal 2,5 µm kleinen Partikel ab und können das Gewebe dauerhaft verändern. Schwere Atemwegs- und Lungenerkrankungen sind die Folge.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat der Gesetzgeber deshalb so genannte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt, die seit Inkrafttreten der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 im Jahr 2014 gültig sind. Mit Verabschiedung der TRGS 900 wurde der Grenzwert für A-Stäube von bis dato 3mg/m³ auf 1,25 mg/m³ abgesenkt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürften Betriebe den alten Wert von 3,0 mg/m³ zwar noch bis 31.12.2018 erreichen, aber ab dem neuen Jahr ist Schluss damit: Ab 1.1.2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube.
Eine Überschreitung des Grenzwertes ist zwar kurzfristig um das achtfache möglich. Für die Praxis bedeutet das aber: Bei achtfacher Überschreitung der Staubexposition von 1,25 mg/m³ viermal pro Schicht über 15 Minuten darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst der AGW überschritten wird. Die meisten Handwerksbetriebe werden feststellen (müssen), dass sie diesen Grenzwert in keinem Falle erreichen, ohne intensive technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ziel dieser Maßnahmen ist, die Staubexposition zu mindern und dadurch Mitarbeiter zu schützen.
Staubarmes Arbeiten ist möglich
Handwerksbetriebe müssen also spätestens jetzt das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen noch einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen. In einem ersten Schritt gilt es, die im Betrieb vorliegende Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren zu überprüfen. Hierfür lohnt ein Blick auf das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, die Expositionsszenarien oder auf andere Hinweise der Hersteller. Denn dort finden sich häufig Angaben zum Staubungsverhalten. Wer gar keine Angaben findet, muss die Staubkonzentration in der Atemluft mit speziellen Staubmessgeräten messen. Auf diese Weise kann genau ermittelt werden, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter durch Stäube gefährdet sind.
Wer die Staubkonzentration auf seiner Baustelle kennt, kann nun handeln. Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung – und hier insbesondere von Atemschutzmasken. Um die neuen Grenzwerte einhalten zu können genügt dies aber nicht. Es müssen vor allem technische Schutzmaßnahmen ergriffen beziehungsweise technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Solche technischen Lösungen sind Bau-Entstauber, Luftreiniger, Vorabscheider, Absaugbohrer und abgesaugte Handmaschinen. Keine Sorge wegen der Anschaffungskosten: Die BG Bau hat viele Lösungen getestet und fördert mit kräftigen Zuschüssen von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises eine Reihe an Produkten.
In der Praxis wird sich wohl eine Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen durchsetzen, um die Grenzwerte einhalten zu können. Einige Worte dazu: Bau-Entstauber zwar aus wie herkömmliche Staubsauger, mit ihren leistungsstarken Filtern erfüllen sie aber die Voraussetzungen der Staubklasse M, so dass sie bei mineralischem Staub, der im Grunde genommen auf jeder Baustelle entsteht, eingesetzt werden dürfen. Außerdem sind sie geeignet zum Aufsaugen von bleihaltigen Stäuben, Holzstaub und Mineralwolle. Da Bau-Entstauber direkt mit den handgeführten Maschinen verbunden werden können, lässt sich Staub direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen und gelangt gar nicht erst in die Umgebungsluft.
Allerdings reichen Absauggeräte, insbesondere bei umfangreichen Abbrucharbeiten, nicht immer aus. Grobe Teile können beispielsweise zu Boden fallen und auf diese Weise Staub verursachen. Aus diesem Grund – und immer den Grenzwert im Blick – müssen zusätzlich Abschottungsmaßnahmen ergriffen sowie Luftreiniger zum Einsatz kommen. Letztere verhindern die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinaus und ihre besonderes hohe Filterleistung (HEPA 13) filtert Schadstoffe aus der Luft heraus. Übrigens: Ein Luftreiniger kann im staubigen Raum oder – bei Platzmangel – davor positioniert werden, solange der Ansaugschlauch des Geräts in der Nahe an der Staubaustrittstelle positioniert wird. Voraussetzung für den Einsatz eines Luftreinigers ist jedoch die Abgrenzung des Arbeitsbereiches von anderen Räumen. Dies kann mittels mobiler Staubschutzwände geschehen oder durch den temporären Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren.

Unsere kompetenten Team Direkt Fachberater stehen Ihnen für Ihre Anliegen und Produktvorführungen rund um das Thema Schutz vor Schmutz und Schäden für Handwerker gern persönlich zur Verfügung: Fachberater
Schauen Sie sich gleich hier in unserem Online-Shop um, welche Lösungen für staubfreies Arbeiten wir bereit halten: Online-Shop