Wenn Maßnahmen zum staubarmen Arbeiten auf Baustellen fehlen

Wenn Maßnahmen zum staubarmen Arbeiten auf Baustellen fehlen

Fahrlässig oder schon vorsätzliche Körperverletzung?

Wer nichts tut, um das staubfreie Arbeiten auf Baustellen zu fördern und dadurch die Gesundheit seiner Handwerker gefährdet, setzt seine Angestellten nicht nur wissentlich einer ernsten Gefahr aus. Der Arbeitgeber verstößt dann sogar gegen das Arbeitsschutzgesetz. Darauf machen die Experten für staubfreies Arbeiten von Team Direkt aufmerksam.

„Das Arbeitsschutzgesetz wurde geschaffen, um Angestellte vor Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die Gefahren von Baustaub für die Gesundheit, insbesondere für die Atemwege, sind jedoch hinlänglich bekannt. Der Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften und auch die Medien informieren regelmäßig darüber. Arbeitgeber, die trotzdem nichts unternehmen, um die Staubexposition auf ihren Baustellen geringstmöglich zu halten, handeln in meinen Augen grob fahrlässig“, so Tim Böl, Seminarleiter „staubfreies Arbeiten“ bei Team Direkt.

Holzstaub, Quarzstaub oder Bleistaub, so genannte alveolengängige Stäube (A-Stäube), die bei Abbrüchen oder Rückbauarbeiten freigesetzt werden, können schwere Erkrankungen der Atemwege hervorrufen, wenn sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg eingeatmet werden. Nicht grundlos gehört die Staublunge seit Jahren zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. „Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Staubemission schon während der Entstehung zu verhindern oder wenigstens auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Insbesondere jetzt, wo der Grenzwert für A-Stäube erneut herabgesetzt wurde und für alle Gewerke verbindlich bei 1,25 mg/m³ liegt“, mahnt Böl.

Den Arbeitsschutz oder den Staubgrenzwert zu ignorieren dürfte fatale Folgen haben: Die Einhaltung wird bei den Baustellenkontrollen, beispielsweise durch die BG Bau, streng kontrolliert. Baustellen, die ohne staubmindernde Maßnahmen angetroffen werden, dürfen geschlossen werden. Zudem darf die Berufsgenossenschaft die Ergreifung entsprechender Maßnahmen einfordern und bis zu deren Umsetzung die Baustelle geschlossen halten. „Deshalb sollte es im eigenen Interesse sein, ausreichende technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, diese um eine persönliche Schutzausrüstung zu ergänzen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen“, rät der Experte und ergänzt: „Unternehmer, die sich nicht an das Arbeitsschutzgesetz halten, können zudem mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belangt werden. Und die Einhaltung des Gesetztes wird vom Bundesamt für Arbeitsschutz, dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz sowie den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht.“

Von der Gefährdungsbeurteilung zur staubfreien Baustelle

Die Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren hilft, potentielle Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. „Dazu müssen Handwerker das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen kritisch unter die Lupe nehmen. Hierfür lohnt ein Blick auf das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, die Expositionsszenarien oder auf andere Hinweise der Hersteller. Denn dort finden sich häufig Angaben zum Staubungsverhalten. Wer keine Angaben findet, muss die Staubkonzentration in der Atemluft mit speziellen Staubmessgeräten messen. Auf diese Weise kann genau ermittelt werden, in welchem Umfang Mitarbeiter durch Stäube gefährdet sind“, informiert Tim Böl.

Wer die Staubkonzentration auf seiner Baustelle kennt, kann handeln. Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung – und hier insbesondere von Atemschutzmasken. Das allein genügt jedoch nicht. Es müssen auch technische Lösungen und Verfahren eingesetzt werden, um die Staubbelastung effektiv zu reduzieren. Ein echtes Staubschutz-System, mit dem sich eine wirksame Minderung der Belastung durch Staub beim Bauen erreichen lässt, ist die Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen.

Bau-Entstauber sehen zwar aus wie herkömmliche Staubsauger, mit ihren leistungsstarken Filtern erfüllen sie jedoch die Voraussetzungen der Staubklasse M, so dass sie bei mineralischem Staub, der im Grunde genommen auf jeder Baustelle entsteht, eingesetzt werden dürfen. Da Bau-Entstauber direkt mit den handgeführten Maschinen verbunden werden können, lässt sich Staub bereits direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen und gelangt gar nicht erst in die Umgebungsluft. Zusätzliche Abschottungsmaßnahmen des Arbeitsbereiches mittels mobiler Staubschutzwände oder durch den temporären Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren sowie der Einsatz von Luftreinigern verhindern die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinaus. Letztere entziehen dank ihrer besonders hohen Filterleistung mittels HEPA 13-Filter der Luft zudem Schadstoffe. „Ein Luftreiniger kann im staubigen Raum selbst oder, bei Platzmangel, davor aufgestellt werden, solange der Ansaugschlauch des Geräts nahe der Staubaustrittsstelle positioniert wird“, ergänzt Tim Böl.

Übrigens: Die Kosten, die eine geschlossene Baustelle verursacht, daraus resultierende, mögliche Vertragsstrafen bei nicht fristgerechter Fertigstellung und Bußgelder aufgrund Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetzes rechtfertigen kaum die Investitionskosten zwischen 3000 und 5000 Euro für genannte Maßnahmen im staubfreien Arbeiten, die obendrein sogar auf die Kunden umgelegt werden können: „Abhängig von der Größe einer Baustelle dürfen es zwischen 200 bis 500 Euro sein. Damit dürften sich die Anschaffungskosten binnen Ein- bis Zweijahresfrist, abhängig von der Größe des Betriebs und der Auftragslage, amortisiert haben“, gibt der Experte noch einen Tipp.

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