Abdeckvlies BG-BAU gefördert: Sichere Arbeitsumgebung durch zertifizierte Materialien
Die BG-BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) hat seit 2014 eine umfangreiche Prüfung von Abdeckmaterialien im Hinblick auf ihre Arbeitssicherheit durchgeführt. Nur wenige dieser Materialien wurden als ausreichend sicher befunden und anschließend zertifiziert. Um die Verwendung dieser geprüften Schutzmaßnahmen zu fördern, hat die BG-BAU seit 2018 ein Förderprogramm für ihre Mitglieder ins Leben gerufen.
Als Mitglied der BG-BAU sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Was für ein Risiko trage ich als Mitglied der BG-BAU, wenn ich kein zertifiziertes Abdeckmaterial verwende? Die Verwendung von nicht zertifiziertem Abdeckmaterial birgt potenzielle Risiken für Ihre Arbeitssicherheit. Im Falle eines Arbeitsunfalls könnten Sie persönlich haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass Sie nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen haben. Zudem könnten Sie bei Nichtverwendung zertifizierter Materialien gegenüber der BG-BAU möglicherweise keine Ansprüche geltend machen.
- Welche Rechtssicherheit habe ich gegenüber Dritten im Falle eines Arbeitsunfalls, wenn ich zertifiziertes Abdeckmaterial verwende? Die Verwendung von zertifiziertem Abdeckmaterial bietet Ihnen eine erhöhte Rechtssicherheit im Falle eines Arbeitsunfalls. Durch den Einsatz dieser geprüften Materialien können Sie nachweisen, dass Sie angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen haben, um die Sicherheit von Dritten zu gewährleisten. Dies kann dazu beitragen, potenzielle Haftungsansprüche zu reduzieren.
- Wie hoch ist die monetäre Förderung der BG-BAU für diese Materialien? Die genaue Höhe der monetären Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Die Förderung beträgt in der Regel einen Prozentsatz des Kaufpreises der zertifizierten Abdeckmaterialien.
- Wie beantrage ich die 30% Förderung bei der BG-BAU? Die genauen Schritte zur Beantragung der Förderung können von der BG-BAU festgelegt werden. In der Regel müssen Sie bestimmte Unterlagen wie Rechnung einreichen, um Ihre Mitgliedschaft und den Kauf der zertifizierten Abdeckmaterialien nachzuweisen.
ONLINE Förderung beantragen BG-BAU
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Förderung von zertifizierten Abdeckmaterialien durch die BG-Bau
Die BG-Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) bietet eine Förderung für ihre Mitglieder an, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter in jedem Unternehmen und den damit verbundenen Jahresbeiträgen. Es ist jedoch möglich, dass Kleinstbetriebe (in der Regel GbR oder 1-Mann-Unternehmen), obwohl sie der BG-Bau angehören, keine Förderung erhalten. Informationen darüber, wer Anspruch auf welche Förderung hat und in welcher Höhe, können unter der Telefonnummer 0231 5431-1007 erfragt werden (bitte halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit). Die Gesamtfördersumme pro Unternehmen (mit mindestens einem Beschäftigten) und Kalenderjahr hängt vom Umlagebeitrag ab. Eine Tabelle mit weiteren Informationen ist auf dem Antragsformular einsehbar.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Förderung:
- bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens
- bei Überschreitung der maximalen Förderhöchstsumme für das Unternehmen pro Jahr
- bei Ausschöpfung der für förderungswürdige Maßnahmen zur Verfügung stehenden Fördermittel
Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht in das folgende Jahr übertragen oder ausgezahlt werden.
Gefährdungen wie beispielsweise Abstürze von Leitern auf nicht geeigneten Abdeckungen, verrutschende oder glatte Abdeckungen auf Treppenstufen oder Stolpern, Rutschen und Stürze aufgrund von Falten, aufgehenden Stößen oder glatten Oberflächen können auftreten. Durch die Verwendung geprüfter Abdeckungen können diese Gefährdungen vermieden und die Unfallzahlen reduziert werden. Die entsprechenden Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den geförderten Produkten erfüllt werden. (Quelle: BG-Bau, 11-2019)
Produktbeschreibung:
Temporäre Abdeckungen erfüllen die Funktion von Bodenbelägen und können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden eingesetzt und gegebenenfalls mehrfach verwendet werden. Sie müssen sicheres Arbeiten ermöglichen und sicher begehbar sein, insbesondere um die Horizontalkräfte beim Aufstellen einer Leiter oder beim Gehen aufzunehmen.
Das bedeutet, dass temporäre Abdeckungen während des Gebrauchs nicht auf dem Boden verrutschen dürfen. Sie müssen über eine Oberfläche verfügen, die für die Benutzer sicher begehbar ist, und keine Unebenheiten wie Faltenbildung oder Stöße aufweisen. Die entsprechenden Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den geförderten Produkten erfüllt werden.
Einsatzbereich:
Temporäre Abdeckungen gewährleisten sicheres Begehen und Arbeiten und werden zum Schutz vorhandener Böden, Treppen in Verkehrswegen und Arbeitsbereichen in vielen Ausbaubereichen eingesetzt, insbesondere bei Malern, Putzern, Trockenbauern, Installateuren und Fliesenlegern. (Quelle: BG-Bau, 11-2019)