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Abdeckvlies BG-BAU gefördert

Viele BG-BAU Mitglieder wissen es noch nicht einmal, die BG-BAU hat seit 2014 Abdeckmaterialien auf deren Arbeitssicherheit hin geprüft und nur wenige davon für ausreichend sicher befunden und anschließend zertifiziert. Um die Benutzung dieser geprüften Schutzmaßnahmen zu beflügeln, hat die BG-BAU seit 2018 eine Förderung dieser Produkte für ihre Mitglieder ins Leben gerufen.

Als BG-BAU Mitglied sollten Sie Sich folgende Fragen stellen:

  1. Was für ein Risiko trage ich als Mitglied der BG-BAU wenn ich kein zertifiziertes Abdeckmaterial verwende?
  2. Welche Rechtssicherheit habe ich gegenüber dritten Personen im Falle eines Arbeitsunfall wenn ich zertifiziertes Abdeckmaterial verwende?
  3. Wie hoch ist die monetäre Förderung der BG-BAU für diese Materialien?
  4. wie lange wird diese Förderung bestehen bleiben?
  5. Wie beantrage ich die 30% Förderung bei der BG-BAU .

ONLINE Förderung beantragen BG-BAU

Sollten Sie sich für die Antworten auf diese Fragen interessieren stehen wir Ihnen gerne und völlig unverbindlich mit Rat zu Seite:

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Fördergrund von Abdeckmaterialien durch die BG-Bau

Die Förderung der BG-Bau an seine Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter eines jeden Betriebes und die damit verbunden Jahresbeiträgen. Bei Kleinstbetrieben (meist GbR oder 1- Mann Unternehmen) kann es vorkommen, dass hier zwar eine BG-Angliederung gibt aber trotzdem keine Förderung bewilligt wird. Was Wem und Wieviel jedem zusteht ist unter Tel. 0231 5431-1007 zu erfragen (bitte Mitgliedsnummer bereithalten). Die Gesamtfördersumme pro Unternehmen (mit mindestens einem Beschäftigten) und Kalenderjahr ist abhängig vom Umlagebeitrag. Tabelle ist auf dem Antrag einsehbar.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Förderung:

➢ bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens
➢ bei Überschreitung der max. Förderhöchstsumme für das Unternehmen pro Jahr
➢ bei Ausschöpfung der für die förderungswürdigen Maßnahmen zur Verfügung stehenden

Fördermittel
Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden oder ausbezahlt werden.

  1. Gefährdungen: Insbesondere Abstürze von Leitern, die auf nicht geeigneten Abdeckungen verrutschen, von verrutschenden oder glatten Abdeckungen auf Treppenstufen oder Stolpern, Rutschen und Stürzen aufgrund von Falten, aufgehenden Stößen oder glatten Oberflächen.
  2. Auswirkung: Vermeidung der oben genannten Gefährdungen und Reduktion der Unfälle durch die Verwendung von geprüften Abdeckungen.

Entsprechende Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den zu fördernden Produkten erfüllt werden. (Quelle BG-Bau 11-2019)

Produktbeschreibung:

Temporäre Abdeckungen übernehmen die Aufgaben des Bodenbelags. Sie können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden eingesetzt und gegebenenfalls auch mehrfach verwandt werden. Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Arbeiten gewährleisten und sicher begehbar sein, das heißt, sie müssen insbesondere die beim Aufstellen einer Leiter oder beim Gehen auftretenden Horizontalkräfte aufnehmen.

Das heißt, temporäre Abdeckungen dürfen während des Gebrauchs nicht auf dem vorhandenen Boden verrutschen, sie müssen durch ihre Oberfläche für die Anwender sicher begehbar sein und sie dürfen im Gebrauch keine Unebenheiten aufweisen wie zum Beispiel durch Faltenbildung oder Aufreißen der Stöße. Entsprechende Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den zu fördernden Produkten erfüllt werden.

Einsatzbereich:

Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Begehen und Arbeiten gewährleisten und werden zum Schutz der vorhandenen Böden, Treppen im Bereich von Verkehrswegen als auch am Arbeitsplatz in vielen Bereichen des Ausbaus eingesetzt, insbesondere bei den Malern, Putzern, Trockenbauern, Installateuren, Fliesenlegern.

(Quelle BG-Bau 11-2019)